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Deutschland (Dtschld., Dtld.), Teutschland, deutsche Lande, Germania, Germanien, Substantiv, Neutrum, geografischer Name (Toponym), Eigenname, Wortzusammensetzung. Geografische Bezeichnung einer europäischen Großlandschaft, die mehrheitlich von Deutschen, ihrer Sprache und Kultur geprägt worden ist. Im Wesentlichen mit dem deutschen Sprachgebiet identifiziert. Vielfach in der Vergangenheit auch mit dem deutschen Sprach- und Kulturraum gleichgesetzt. Seine Bewohner nennen sich Deutsche, Beiwort ist deutsch.

1770–1880 wurde unter Deutschland von der deutschen Bildungselite allgemein das Gebiet des westgermanischen Dialektkontinuums verstanden: Es schloss damit auch das niederländische und friesische Sprachgebiet mit ein. Aus diesem Kontext heraus verstand man auch Deutsch-Österreich als südöstlichstes Teilgebiet Deutschlands. Die Deutschschweiz, Elsass und Deutschlothringen bildeten dem entsprechend den südwestlichsten Teil Deutschlands. Das Gebiet der heutigen Beneluxländer (Belgien, Niederlande, Luxemburg) machten gemäß damaliger Vorstellung den deutschen Westen und Nordwesten aus. Die geografische Nordgrenze Deutschlands war eher fließend denn starr: Da gegenüber Jütland (Dänemark) keine scharfe Naturgrenze bestand, rechnete man dieses Gebiet generell zum sogenannten Niederdeutschland. Im Süden gehörte nicht nur Deutsch-, sondern auch Welschsüdtirol zur geografischen Großregion, die man Deutschland nannte. Auch das heutige Slowenien, das Böhmisch-Mährische Becken und weite Teile des heutigen Polens und verschiedentlich auch Ungarn, wurden ihm zugerechnet.

Aufgrund der mehrheitlich starken gesellschaftlichen Stellung der Deutschbalten wurden Deutschland auch größtenteils die baltischen Staaten zugerechnet, die man „deutsche Ostseeprovinzen“ nannte. Bis zur Reichsgründung des Deutschen Reiches als Nationalstaat der Deutschen orientierte sich die Mehrheit der deutschen Bildungselite am klassischen Germania-Begriff („Altdeutschland“), so wie ihn das Römische Reich einst definierte. Aus damaliger Sicht waren die Festlandwestgermanen schlicht Deutsche, was ihre Sprachen und Kulturen betraf. Das Baltikum und Ungarn galten als deutscher Kulturraum, was auf der damals vorherrschenden Stellung der dortigen Deutschen beruhte. Zudem bestand innerhalb des damaligen Römisch-Deutschen Reiches bis zu dessen Auflösung 1806 eine Vielzahl deutscher Territorialstaaten („Reichsländer“), die seit 1648 formaljuristisch nur noch dem Römisch-Deutschen Kaiser untergeordnet waren, der in seiner Eigenschaft als rex Germaniae „deutscher König“ das aus diesen deutschen Staaten gebildete Königreich Germanien beherrschte.

Deutschland als Singularform setzte sich erst ab etwa 1486 durch und löste die bis dahin gebräuchliche Pluralform deutsche Lande ab.[1] Diese dient heute in Abwandlung als Werbe-Formel und suggeriert bei deutschsprachigen Endverbrauchern, bei denen die einheimische Qualität einen hohen Stellenwert einnimmt, eine möglichst hohe Qualitätsstufe bzw. eine hervorragende Verarbeitung bei Lebensmitteln, Sach- und Luxusgütern.

Seit dem Mittelalter stellte Deutschland eine sprachlich-kulturelle Großlandschaft dar, deren Grenzen fließend waren, das diese Grenzen weder sprachlich noch politisch starr waren.

Deutschland. Weder sprachl. noch geograph. besitzt D. feste Grenzen. Diese Tatsache ist Folge der dt. Geschichte. —   Großes Universal Lexikon, Covus Verlag Berlin, 1975, Eintrag „Deutschland“, S. 269.

Vor der Reichsgründung stellte Deutschland, auch vielfach synonym Deutsche Nation genannt, also ein bedeutendes Kulturgebiet in Europa dar, dessen Bewohner zwar keine Staats-, sondern eine Kulturnation bildeten. Staatsrechtliche sowie soziologische Bedeutung erhielt der Begriff Deutschland nach 1871: Im Zuge des wirtschaftlichen Aufstiegs in der Gründerzeit engten sich Begriffe wie „Deutschland“, „Deutscher“ und „deutsch“ immer mehr auf „Reichsdeutschland“ ein;[2] das Deutsche Reich wurde Deutschland schlechthin und definierte sich ab den 1880er-Jahren auch so.

Nachdem sich der Begriff Deutschland durch die Bedeutungseinschränkung allein auf das Deutsche Reich bezog, kam für den ehemals sogenannten Raum die Bezeichnung Mitteleuropa auf.[3]

Bis zum 23. Mai 1949 existierte in der ganzen deutschen Geschichte kein reguläres Staatswesen, das die Bezeichnung Deutschland im Staatsnamen getragen hätte.[4]

Wie ersichtlich wird, unterlag der Landschaftsname Deutschland nach und nach einem Bedeutungswandel: Beschrieb er bis 1871 lediglich den deutschen Sprach- und Kulturraum, einen nahezu homogenen Block in Europa, der sich durch Kultursprache, Wissenschaft und Kunst definierte. Das Gebiet der niederländischen Kultursprache trennte sich ab 1815 immer mehr von jenem Gebiet, in dem die von Luther (1483–1546) geprägte Sprachform herrschte, nannte dieses Gebiet seine Sprache bisher nederduytsch „niederdeutsch“, so kam für diese verstärkt nederlantsch „niederländisch“ auf. Um 1860 etwa hatte sich Letzteres dann für diese westgermanische Sprache endgültig durchsetzt.

Deutschland stellte als Sprachlandschaft eine Staffellandschaft dar, geprägt durch seine Dialekte und zwei Isoglossen (Benrather Linie, Speyrer Linie), die es in drei Sprachregionen teilten:

  1. Niederdeutsch,
  2. Mitteldeutsch und
  3. Oberdeutsch.

1815–1866 war Deutschland politisch in einem Staatenbund namens „Deutscher Bund“ zusammengeschlossen, der föderativ strukturiert war und in dem die Adels- und nicht die Volksnation herrschte. 1848/49 begann man den zaghaften Versuch, Deutschland politisch neu zu ordnen und es in einen modernen Nationalstaat zu reformieren. Dabei wurden drei Konzepte propagiert:

  1. Großdeutschland: Zusammenschluss aller Gebiete innerhalb des Deutschen Bundes im Gebietsstand von 1839 unter der Führung des Hauses Habsburg.
  2. Kleindeutschland: Zusammenschluss aller Gebiete innerhalb des Deutschen Bundes im Gebietsstand von 1839 unter der Führung des Hauses Hohenzollern. Gemäß dieses Konzeptes sollte Gesamtösterreich bei der deutschen Einigung ausgeschlossen werden, wenn es nicht auf seine nichtdeutschen Provinzen (namentlich Ungarn) verzichten wolle.
  3. Großösterreich: Letzter Versuch Österreichs, seinen Gesamtstaat in ein zukünftiges „deutsches Reich“ einzubringen. Hierbei sollte der deutsche Nationalstaat nicht nur aus dem Gebiet des Deutschen Bundes im Gebietsstand von 1839 bestehen, sondern Preußen solle auch diesem Reich gesamtstaatlich angehören. Die politische Führung solle dabei hauptsächlich beim Hause Habsburg verbleiben.

Was die drei Parteien einte, war ihr Wunsch, dass Deutschland so wie es seinerzeit bestand, zum Nationalstaat würde. Die Diskrepanz zwischen ihnen bestand vor allem in der Lösung der Österreichfrage: Das Haus Habsburg forcierte stets den gesamtstaatlichen Eintritt seines Gebietes in das zu bildende deutsche Reich, indes die nord- und mitteldeutschen Großdeutschen unter der Führung Preußens mehrheitlich die Ansicht vertraten, dass sich ein deutscher Nationalstaat nach dem sogenannten Nationalstaatsprinzip zu richten habe, in dem die Sprachgrenze auch die Staatsgrenzen diktierte.

Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurde der Deutschlandbegriff so wie er bisher bestand, idealisiert und politisiert: Die Alldeutschen und die aus ihnen hervorgegangenen Deutschvölkischen unterschieden nun in „Reichsdeutschland“ und „Volksdeutschland“, welches möglichst auch alldeutsch zu sein hatte: Alldeutschland solle den gesamten deutschen Sprach- und Kulturraum umfassen und einen Rassestaat darstellen, der auch historisch begründete Gebietsansprüche auf jene Gebiete in Westeuropa erhob, die 1792 noch zum Römisch-Deutschen Reich gehört hatten. Aus dem apolitischen Wort Deutschland war nun ein politisches Narrativ geworden, das immer mehr als Schlagwort und Kampfbegriff benutzt wurde. Im Osten und Südosten wurde ein sogenanntes deutsches Einflussgebiet gefordert, dass in seinen Maximalforderungen bis nach Kleinasien und Nordafrika reichen sollte. (→ Deutscher Imperialismus)

Etymologie[]

Deutschland ist eine Wortzusammensetzung (Determinativkompositum), welches sich aus dem Adjektiv deutsch und dem Substantiv Land zusammensetzt. Ersterer Wortteil ist untergeordnet und näher bestimmend für den zweiten.

Seinen Anfang nahm der Landschaftsname Deutschland vor allem im germanisch-deutschen Adjektiv deutsch, was zu erst auf die Sprache, dann auf das Volk und dessen Siedlungsgebiet ausgedehnt wurde. In diesem Kontext verstand man den Begriff Deutschland dann auch nur als „Volksland“ oder als „das von unserem Volk bewohnte Land“; stellte doch das ahd. Wurzelwort theot(a) „Volk“ dar.

Bis ins 14. Jahrhundert sprach der damalige Deutsche nur von den deutschen Landen, als 1365 erstmals dutscheland (mhd.) in der Übersetzung der Goldenen Bulle[5] auftauchte, welche das Staatsgrundgesetz des Römisch-Deutschen Reiches darstellte.

Das „Volksland“-Konzept vertraten im 14. Jahrhundert auch die niederländischen Sprachgebiete im Westen des Römisch-Deutschen Reiches. So hat der Landschaftsname Deutschland dort auch eine etymologische Wortverwandte: dietschland. Gleich Deutschland wurde dieses ursprünglich apolitische Wort idealisiert und politisiert und wurde zum Narrativ der Großniederländer, die aus den Gebieten des einstigen Burgundischen Reichskreises die Großniederlande bilden wollten. Dieses Konzept wurde weitgehend mit der Schaffung der Beneluxländer verwirklicht, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass diese eine Zoll- und Wirtschaftsunion darstellen.

Deutschland in anderen Sprachen (Auswahl)[]

Deutschland als geografischer Name besitzt zumeist in anderen Sprachen der Germania eine inhaltsgleiche Entsprechung. Sprachen außerhalb der Germania bezeichnen Deutschland bis heute als das Land der Germanen oder belegen Deutschland mit dem Namen jenes deutschen Volksstammes, mit dem sie im Mittelalter engste wirtschaftliche Beziehungen pflegten. Letzterem Vorbild folgen die baltischen sowie ostseefinnischen Völker.

In den slawischen Sprachen wird Deutschland zumeist nach altslawischen Vorbild benannt, bei dem die Germanen dort als němьcь „die Stummen“ bezeichnet wurden, da die damaligen Slawen nicht in der Lage waren, verbal mit ihren westlichen Nachbarn zu kommunizieren.

Ableitungen von Deutschland[]

  • af./ndl. duitsland
  • westfries. dúslân
  • dän./norw./schwed. tyskland
  • altengl. Þēodiscland
  • isl. Þýskaland
  • färo. týskland
  • grönländ. tysklanti
  • lux. däitschland
  • nordsam. duiska
  • nordfries. tjüschlönj
  • ostfries. düütschland/düütsland/düütskland
  • ndt. düütschland
  • nl-ns. duutslaand
  • lim. duitsland, duutsjland, duutsland

Ableitungen von Germanien[]

  • lat./ital. germania
  • engl. germany
  • russ. германия /germaniya/
  • griech. γερμανία /germanía/
  • lett. vācija
  • lit. vokietija

Ableitungen vom Stammesnamen Alemannen[]

  • franz. allemagne
  • türk. alamanya
  • breton. alamagn
  • span. alemania
  • portug. alemanha

Ableitungen vom Stammesnamen Sachsen[]

  • finn. saksa
  • estn. saksamaa
  • liv. sāksamō

Ableitungen vom altslawischen němьcь[]

  • poln. niemcy
  • serbokroat. (kyrill) немачка /nemačka/
  • kaschub. miemieckô
  • obersorb. němska
  • niedersorb. nimska
  • tschech. německo
  • ungar. németország

Bedeutungswandel im Laufe der Geschichte, Problematik, Lösungsansätze[]

Bedeutungswandel im Laufe der Geschichte[]

Deutschland als heutiger Nationalstaat ist eindeutig durch juristische Dokumente (Zwei-plus-Vier-Vertrag und diverse Grenzverträge mit seinen Nachbarn) eindeutig von anderen Staaten abzugrenzen.

Diese völker- und staatsrechtliche Abgrenzung war aufgrund der umstrittenen Rechtslage Deutschlands seit dem 23. Mai 1945 vor dem 3. Oktober 1990 bzw. mit dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages (15. März 1991) nicht möglich, da der Begriff „Deutschland“ bis dahin unterschiedliche Bedeutungsinhalte besaß: Die Drei Westmächte verstanden bis dahin unter Deutschland das von ihnen konstruierte Deutschland als Ganzes, das in den von ihnen festgelegten Grenzen vom 31. Dezember 1937 bestand.

Die damalige Bundesrepublik verstand unter Deutschland im engeren Sinn ihr eigenes Territorium. In maximaler Begriffsbelegung verstand sie unter Deutschland den Zusammenschluss ihres Gebietes mit dem Territorium der DDR, einschließlich dem sogenannten Groß-Berlin. Damit hatte sich die bundesdeutsche Begriffsauffassung dem Deutschlandbegriff der DDR und der Sowjetunion angenähert. „Altostdeutschland“ in Form der Deutschen Ostgebiete wurden nicht mehr in diese Begriffsdefinition mit einbezogen.

So nimmt es nicht wunder, dass Historiker Mirow (geb. 1954) die damalige Rechtssituation Deutschlands dahingehend beschrieb, dass er feststellt, dass sich Deutschland nicht über einen Staat definieren ließe. Auch sei die räumliche Begrenzung Deutschlands schwierig. Der Norden würde durch die Nord- und Ostsee, der Süden durch die Alpen begrenzt, derweil der Westen und der Osten offen dalägen.[6]

Deutschland als Sprach- und Kulturraum des von Deutschen bewohnten und geprägten Gebietes dehnte sich über Jahrhunderte hinweg immer weiter nach Osten aus, und nach dem Kriegsende 1945 verkleinerte es sich stark in westlicher Richtung.[6]

Die autochthone Bevölkerung Deutschlands, die Deutschen, waren und sind nie nach rassischen und biologischen Gesichtspunkten einzuteilen. So wuchsen sie aus einer Ansammlung (west)germanischer Volksstämme zu einem einheitlichen Deutschen Volk zusammen, welches sich gegenüber seinen Nachbarvölkern v. a. über die gemeinsame Sprache abgrenzte.[7]

Bereits Ende des 9. Jahrhunderts habe sich das Attribut deutsch als Glotto- und Ethnonym durchgesetzt. Innerhalb des damaligen Reichs der Franken seien die dortigen germanischen Stammesverbände zu einer ethnischen Einheit (den Deutschen) zusammengewachsen.[8]

Seit 960 war teutonici „Teutonen“ im Römisch-Deutschen Reich die Sammelbezeichnung all jener, die sich als deutsch empfanden. Gemäß damaliger Auffassung umfasste dieser Begriff jene Germanen, die nördlich der Alpen siedelten. In damaligen Urkunden wurde der Teutonen-Begriff auf die Großverbände der Franken, Sachsen, Bajuwaren, Alamannen und Thüringer bezogen; also auf jene Stämme, die sich selbst als deutsch bezeichneten.[8]

Unter dem damaligen Begriff Deutsche wurden zwei germanische Völker nicht mit einbezogen, obgleich eines von ihnen eine Stammessprache besaß, die eng mit dem Althochdeutschen sprachverwandt war, da sie ebenfalls eine Lautverschiebung durchlaufen hatte. Ersteres waren die Friesen an der Nordseeküste, die zwischen 834 und dem Ende des 9. Jahrhunderts weitgehend unter dänischsprachigen Normannen stand, und die Langobarden; Letztere waren zeitgleich im Begriff, einen Volkstumswechsel zu durchlaufen und im Romanentum aufzugehen.[8]

Im Frühmittelalter, als die durch die Franken unterworfenen germanischen Volksstämme ihre deutsche Identität herausbildeten, existierte Deutschland als solches noch nicht. Vielmehr bestand noch jenes Großraumkonzept aus der Römerzeit (Germania libera), das westlich der Elbe-Saale-Werra-Linie („Westelbien“) noch von Germanen, östlich dieser Linie („Ostelbien“) nach Abzug germanischer Stammesverbände infolge der Völkerwanderung langsam durch slawische Verbände neu besiedelt wurde. Es ist jedoch anzunehmen, dass östlich der Elbe-Saale-Werra-Linie noch eine geraume Zeit germanische Volksgruppen siedelten, die den abgewanderten Stammesgenossen in ihren Heimatgebieten noch das Heimatrecht sichern sollten. Aber in der Folgezeit gingen diese restgermanischen Gruppen in den Slawen auf.

Ab 843 kann mit dem Beginn einer frühdeutschen Geschichte gerecht werden, als das Großfränkische Reich in ein West-, ein Mittel- und ein Ostreich geteilt wurde. Vor allem aus dem Ostreich ging 911 der Vorläufer des Königreich Germanien hervor, aus dem sich letztendlich Deutschland entwickeln sollte. (→ Fränkische Reichsteilungen)

870 fiel der Nord- und Mittelteil des Mittelreiches an das Fränkische Ostreich, dem 880 noch West-Lothringen einverleibt wurde. Damit hatte das spätere Deutschland jene westliche Grenzlinie erreicht, die es dann über Jahrhunderte weitgehend halten und die durch die Fluss-Linie Schelde-Maas gebildet werden sollte. In den nächsten Jahrhunderten bildete sich die germanische Bevölkerung langsam zu den Deutschen aus, wie bereits mehrmals erwähnt wurde. Aus den einzelnen germanischen Völkern wurden deutsche Stämme, zu denen sich aus heutiger Sicht auch nichtdeutsche Ethnien wie Flamen und Niederländer zählten. Vor allem die Ersteren gehörten territorial bis ins 16. Jahrhundert zu Frankreich. Allerdings griff das damalige französische Kronland Flandern mit der Grafschaft Aalst in das ostfränkische Gebiet über. Daher war der Graf von Aalst nicht nur dem rex Germaniae unterstellt, sondern als Herrscher Kronflanderns auch Untertan des westfränkischen Königs. Innerhalb Deutschlands hatten die Friesen eine Sonderstellung: Auch sie empfanden sich seinerzeit durch Sprache und Kultur als deutsch, da sie ja territorial im Rahmen Niederlothringens und damit innerhalb Deutschlands lebten. Doch zur deutschen Nationsbildung trugen sie erst recht spät, v. a. ab dem 15. Jahrhundert, bei, als die Ostfriesen ihre alte Stammessprache zu Gunsten des Mittelniederdeutschen aufgaben. Nur auf den Inseln und im abgeschiedenen Saterland bei Oldenburg lebte Altostfriesisch weiter.

Der Sprachwechsel der ostfriesischen Stämme erfolgte auf dem Zenit, dem politisch-wirtschaftlichen Höhepunkt der Deutschen Hanse. Teilweise wurden sie auch der mittelniederländischen Dachsprache unterstellt und verwendeten neben diesen auch das Mittelniederdeutsche, sodass diese Gebiete als zweisprachig zu betrachten sind. (Aus Sicht der Nederlandistik gelten diese Gebiete aufgrund ihrer Dachsprache als niederländisches Sprachgebiet, aus Sicht der Germanistik aufgrund der mittelniederdeutschen Umgangs- und Urkundensprache als niederdeutsches.)

Das Altostfriesische, welches vom Sprachwechsel betroffen war, der zwischen 1200 und 1500 vollzogen wurde, gehörte dem ostlauersschen Sprachzweig an. Um 1600 war der Sprachwechsel vom Altostfriesischen zum aufkommenden Neuniederdeutschen vollzogen, von dem v. a. Groninger-Friesen und die ihnen benachbarten Bewohner der Grafschaft Ostfriesland betroffen waren. Diese sprachen nun niederdeutsche Varietäten, die sich hauptsächlich durch friesisches Substrat auszeichneten und ihnen deshalb in der neuniederdeutschen Sprachgemeinschaft eine Sonderrolle schuf: So verstehen diese selbst andere Niederdeutschsprecher sehr gut, aber aufgrund der starken Diphthongierung des ostfriesischen Niederdeutsch werden sie selbst nur schwer verstanden. Ihre geschriebene Sprache jedoch geht mit gemeinniederdeutschen Traditionen konform, sodass diese trotz zahlreicher friesischer Wurzelwörter allgemein gut verstanden wird.

Im damaligen Deutschland, welches auch die Grafschaft Holland und andere heutige niederländische Provinzen umfasste, lebten neben den Ostfriesen auch die Mittel- und Westfriesen. Diese sprachen ein dem Altostfriesischen eng verwandtes Idiom, das heute als westlauerssches Friesisch bekannt ist. Die damaligen Westfriesen in der heutigen Landschaft Westfriesland und die Mittelfriesen in der späteren Provinz Friesland waren stärker als die Region Groningen und die ostfriesische Grafschaft den Spracheinflüssen des Niederländischen ausgesetzt. Letztere behielten zwar bis heute ihre Dialekte bei, aus denen man in der Folgezeit auch das „Neuwestfriesische“ – die heutige Standardsprache der Provinz Friesland – schuf. Erstere vollzogen einen Volkstumswandel, gaben ihre alte friesische Sprache auf und gingen in den Holländern auf, da ihre Siedlungsgebiete nun den Nordteil Hollands (späteres Nordholland) bildeten.

Seit dem 8./9. Jahrhundert wurde das heutige Nordfriesland und die ihm vorgelagerten Inseln vermutlich von Ostfriesland aus von Friesen besiedelt. Diese lagen jedoch nördlich der Eider-Grenze, sodass die neuen friesischen Siedlungsgebiete nicht zum damaligen Deutschland, sondern zu Dänemark gehörten. Die dort entstehenden nordfriesischen Dialekte wurden sehr stark vom Plattdänischen einerseits und dem sogenannten „Reichsdänisch“ andererseits beeinflusst. So kam es zur heutigen Dreiteilung des Friesischen in einen Westzweig im heutigen Niederländisch-Friesland, in einen Ostzweig in Groningen und Ostfriesland sowie einen Nordzweig, der anfänglich in Dänemark angesiedelt war und später zu Deutschland gelangte. Untereinander sind die drei Sprachzweige nicht mehr verstehbar, sodass Friesen aus den drei Sprachregionen sich jeweils einer anderen Sprache bedienen müssen. So kommunizieren Ost- und Nordfriesen zumeist in Hochdeutsch, Groninger-Friesen und heutige Westfriesen zumeist in Niederländisch. Allein das Gebiet der Groninger-Friesen und der heutigen Ostfriesen ist noch heute so homogen, dass sich deren Bewohner untereinander noch im Dialekt unterhalten können. Aber auch hier greift das Dialektkontinuum: Am einfachsten fällt es den Sprechern entlang der politischen Grenzen, sich zu verstehen; je weiter sich der Sprecher von dieser entfernt, desto schwieriger wird die Verständigung.

Bei den Friesen in Deutschland äußerte sich deren Zugehörigkeitsgefühl dahingehend, dass auch die Nordfriesen zwar stets als Sprachminderheit, aber vor allem als Deutsche betrachteten. Deutschbewusstsein definierte sich vor der Reichsgründung dadurch, dass man als Westgermane kein Romane oder Slawe war. Nördlich und westlich der sich ab dem 9. Jahrhundert herausbildenden Eider-Schlei-Grenze, die nun im Wesentlichen die Deutsch-Dänische Sprachgrenze darstellte, wobei das dänische Sprachgebiet auch südlich davon in den deutschen Bereich übergriff, stellte sich bis ins 19. Jahrhundert kein Sprachenstreit zwischen den einzelnen Volksgruppen. Offizielle Grenze, um die sich Dänen und Deutsche stritten, war die natürliche Grenze an der Eider: Nördlich davon siedelten hauptsächlich Dänen, südlich davon Deutsche.

Seit der Römerzeit existierte in der Provinz Niedergermanien auch ein bedeutsames Judentum, von wo aus es sich in den nächsten 1700 Jahren über ganz Deutschland verbreitetet. Bis 1500 hatten sich die Juden in Deutschland über das ganze deutsche Sprach- und Kulturgebiet verbreitet und waren längst im Deutschtum aufgegangen und hatten mit Jiddisch einen eigenen deutschen Dialekt entwickelt: Die einst orientalische Volksgruppe war nun zu einer jüdischen Religionsgemeinschaft zusammengewachsen, die zwar noch unter Fremdenrecht stand und zum Teil auch stark entrechtet war. Doch im Zeitalter der Aufklärung waren gerade liberale und säkulare, d. h. nicht gläubige Juden maßgeblich an der Ausbildung der Deutschen Nationalkultur beteiligt.

Drei Jahrhunderte zuvor (1486) hatte zudem das Römisch-Deutsche Reich anerkannt, dass es de facto nur noch aus seinen deutschsprachigen Reichsländern bestand, zu denen noch das Königreich Böhmen und die Markgrafschaft Mähren, das Herzogtum Krain und und das zur Grafschaft Tirol gehörende Welschtirol traten. Diese bestanden überwiegend aus nicht deutschen Slawen und Romanen, rechneten sich aber zu jener Zeit noch zu Deutschland. Formaljuristisch unterstanden dem Römisch-Deutschen Kaiser noch das Königreich Burgund (regnum Burgundiae) und das Königreich Italien (regnum Italiae); diese bildeten Gliedstaaten des sich nun Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation nennenden Personenverbandstaates. Der Zusatz Deutsche Nation zeigte an, dass offizielle Staatsträger nur noch die Deutschsprachigen im Norden des Reiches waren, während Burgunder und Italiener längst im Begriff waren, eigenständige Nationen herauszubilden.

Im 19. Jahrhundert wurde vermutet, dass der Name Heiliges Römisches Reich mit dem Namenszusatz Deutscher Nation konträr sei: Immerhin stünden sich die Attribute römisch und deutsch gegenüber. Dieser vermeintliche Widerspruch lässt sich jedoch rasch auflösen; das von Deutschen geprägte Reich war römisch durch seine universelle Reichsidee und dem damit verbundenen Anspruch, das Römische Reich legitim weiterzuführen, deutsch war es dadurch, dass die Deutschen die staatstragende Schicht und Ethnie darstellten.[9]

Hinzu kam, dass sich fast zeitgleich der Römisch-Deutsche Kaiser nicht mehr vom Papst in Rom krönen ließ, sondern dass die Kaiserkrönung nun fast ausschließlich in der Kaiserpfalz Aachen durchgeführt wurde. Der Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ wurde seit 1508 von den Deutschen Kurfürsten durch Wahl vergeben; Anspruch auf diesen Titel hatten v. a. die Deutschen Könige. Seit dem 16. Jahrhundert war der Kaisertitel zudem vererbbar; aus dem einstigen Personenverbandsstaat, der auf Lehnstreue der Reichsfürsten beruhte, war nun ein Erbkaisertum geworden. Nach dem 30-jährigen Krieg (1618–1648) sah sich der Kaiser im Zeichen des von Frankreich ausgehenden Absolutismus als „aus Gottes Gnaden erwählter Kaiser“, seine Titel als „König der Römer“ und „König der Burgunder“ waren längst Absurdem geführt worden – sie schmückten den Römisch-Deutschen Kaiser weiterhin, doch rechtlich waren sie längst bedeutungslos geworden. Der Kaiser hatte es längst akzeptiert, dass sich Burgund letztendlich in den französischen Staatsverband eingliederte und Reichsitalien de facto einen souveränen Staatenverbund darstellte.

Bereits im 12. Jahrhundert waren die alten Stammesstaaten Deutschlands zugunsten zahlreicher Territorialstaaten gewichen, in denen deren Herrscher wie Vizekönige regierten und nur dem Kaiser verantwortlich waren. Der Westfälische Friede von 1648 brachte es mit sich, dass diese Territorialstaaten nun weitgehend autonom agieren und Bündnisse mit Fremdmächten schließen konnten. Nur gegen den Römisch-Deutschen Kaiser, der nun die lose Klammer des Reiches darstellte, durften sie nicht agieren.

Mit der völkerrechtlichen Anerkennung der staatlichen Souveränität der einstigen Reichsländer (inklusive Burgunds und Italiens) war aus dem damaligen Deutschland ein Staatenverbund geworden, der 1806 im Zuge des französischen Imperialismus zusammenbrach. Seinem Staatsgrundgesetz nach (der Goldenen Bulle von 1356) blieb Deutschland jedoch ein Nationalitätenstaat.

1648–1806 stellte Deutschland einen Fleckenteppich dar, der sich aus diversen Landesteilen zusammensetzte. 1792–1810 wurden weite Teile Deutschlands, welches sich seit 1801 als „deutsches Reich“ bezeichnete, von Frankreich besetzt. Der letzte Römisch-Deutsche Kaiser Franz II. von Habsburg-Lothringen (1768–1835) hatte bereits vorsorglich die von ihm getragene Kaiserwürde 1804 im Einverständnis mit Napoleon I. (1769–1821) auf sich und das Haus Habsburg-Lothringen (Kaiser von Österreich) übertragen, nachdem sich dieser selbst zum Kaiser der Franzosen gekrönt hatte und nun Ansprüche auf den Römisch-Deutschen Kaisertitel erhob.

1806 schlossen sich die meisten deutschen Staaten zum Rheinbund zusammen, worauf Frankreichs Herrscher Franz II. ein Ultimatum stellte, die von ihm getragene Römisch-Deutsche Kaiserwürde an ihn abzutreten. Darauf hin entließ Franz II. alle Reichsstände aus ihren Pflichten ihm gegenüber und verursachte so eine Thronvakanz, womit das Römisch-Deutsche Reich handlungsfähig und formaljuristisch aufgelöst war.

Nach der staatlichen Neuorganisation des deutschen Sprach- und Siedlungsgebietes nach der Franzosenzeit (1792–1813) konstituierte sich auf dem deutschsprachigen Teil des ehemaligen Römisch-Deutschen Reiches der Deutsche Bund, dessen Bundesfürsten für sich in Anspruch nahmen, Deutschland gegenüber dem Ausland zu vertreten. Diesen Anspruch hatte bereits auch schon der napoleonische Rheinbund erhoben, ohne dass dies vom Volk legitimiert gewesen war.

Der Deutsche Bund war ein Kompromiss der Restauration (der Wiederherstellung Europas), dessen Grenzen sich an jenen von 1792 orientierten. Durch dass sich der Bund offiziell Deutschland nannte, erhielt dieser geografische Name nun eine Doppelbedeutung:

  1. Mit Deutschland konnte nun weiterhin noch das geschlossene deutsche Sprach- und Kulturgebiet sein, so wie dieser Begriff bis 1804 bestand.
  2. Deutschland konnte nun auch das Bundesgebiet beschreiben, welches föderal zusammengeschlossen war.

Es ist historische Tatsache, dass das deutsche Bundesgebiet jener Zeit den überwiegenden Teil des deutschen Sprachgebietes umfasste, so wie dieses seinerzeit begriffen wurde. Doch lebten außerhalb dieser neuen Bundesgrenzen zahlreiche Volksangehörige, die ethnisch-kulturell Deutsche waren; politisch waren sie es jedoch nicht.

Die Lösung der nationalen Frage der Deutschen (1806–1866) scheiterte am Gegensatz der zwei Großmächte Deutschlands; an Preußen und Österreich. Letzteres bestand darauf, dass es gesamtstaatlich in einen zukünftigen deutschen Nationalstaat einträte und dass dieser weiterhin unter habsburgischer Hegemonie stünde. Preußen dagegen war bereit, die deutsche Einheit auch unter Ausschluss Österreichs zu vollenden; es räumte Österreich jedoch das Recht ein, jederzeit in den von ihm geführten deutschen Einheitsstaat eintreten zu können, wenn es auf seine nichtdeutschen Gebietsteile verzichte.

Nach der kriegerischen Auflösung des Deutschen Bundes (1866/67) wurde der Begriff offiziell nun auf den sich nördlich gelegenen Teil der Mainlinie Norddeutschen Bund übertragen, der bereits über nationalstaatliche Strukturen verfügte und allgemein als Beginn des deutschen Nationalstaates angesehen wird.

Im Winter 1870/71, während des Deutsch-Französischen Krieges, traten die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg, bisher mit Österreich traditionell freundschaftlich verbunden, unter Gewährung von Sonderrechten dem Norddeutschen Bund bei, worauf sich dieser in Deutsches Reich umbenannte. 80 % des deutschen Sprachgebietes waren nun politisch vereinigt, lediglich Deutschösterreicher, Deutschluxemburger, Liechtensteiner und Deutschschweizer blieben außen vor. Ebenso wenig wurden die Deutschlimburger staatlich eingebunden, obgleich dieses eine Zeit lang erörtert wurde, da Deutschland mit Venlo, Roermond und Maastricht drei bedeutende Festungsstädte im Westen gegen Frankreich besäßen hätte.

Im Sommer 1871 wurde das deutschsprachige Elsass und das zweisprachige Ostlothringen als Reichsland Deutschland angeschlossen.

Der neue Staat (Deutschland in Form des Wilhelminischen Kaiserreiches) wies nun das Paradox auf, dass es sowohl ein Unter- als auch ein Übernationalstaat war. Darüber hinaus war es auch innenpolitisch gespalten: Süddeutschland und die Mittelstaaten waren liberal und großdeutsch orientiert und traten für die Eingliederung Deutsch-Österreichs unter Ausschluss seiner fremdsprachigen Gebiete ein.

Obgleich das Deutsche Reich nicht den Namen Deutschland im Staatsnamen beinhaltete, war ab den 1880er-Jahren international wie innerstaatlich dessen Gleichsetzung mit Deutschland abgeschlossen. Deutschland stellte seitdem den deutschen Nationalstaat in seinen jeweiligen Grenzen dar:

  • Wilhelminisches Kaiserreich (1871–1918/19)
  • Weimarer Republik (1918/19–1933)
  • Nationalsozialistische Gewaltherrschaft/III. Reich (1933–1945)
    • Altreich (1933–1938)
    • Großdeutsches Volksreich (1938–1939)
    • Großdeutsches Reich (1939–1945)
  • Deutschland als Ganzes/Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 (1945–1970/73)
  • Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik (1970/73–1990)
  • Vereintes Deutschland des Zwei-plus-Vier-Vertrages (ab 1990)

Problematik[]

Im Gegensatz zu anderen Historien kannte die deutsche Geschichte nicht den einen deutschen Staat, der über Jahrhunderte hinweg eine staatliche Kontinuität aufweisen konnte.[10] Eine fehlende Rechtskontinuität fehlte auch dem Römisch-Deutschen Reich (962–1806), dem Deutschen Rheinbund (1804–1813/15) oder auch dem Deutschen Bund (1815–1866) sowie dem Deutschen Reich (1871–1945). Einzig Letzteres definierte sich als Nationalstaat der Deutschen.[6]

Vielmehr war die Geschichte Deutschlands durch den Verlust vieler Glieder aus dem gemeinsamen Staatswesen geprägt, der 1648 mit dem Austritt der Niederlande und der Schweiz aus dem Reichsverband begann. 1867 kam es zum Verlust Liechtensteins und Luxemburgs sowie 1945 bzw. 1955 zum Austritt Österreichs aus der gemeinsamen deutschen Geschichte. Die 1949 durch die Sowjetunion errichtete DDR sah mit der Gründung beider Teilstaaten das Ende eines einheitlichen deutschen Nationalstaates.[6]

Mit der Reichsgründung (1871) kam nun folgende Problematik auf, inwieweit der geschlossene deutsche Sprach- und Kulturraum außerhalb der reichsdeutschen Grenzen noch zu Deutschland gehöre. Denn nach wie vor war es nach Sprache und Kultur als deutsch zu definieren. Aber der Name Deutschland war nun nicht mehr apolitisch zu betrachten, sondern er war ganz und gar politisch geworden.

Die Germanistik und die Nederlandistik stritten sich darüber, ob das niederländisch-friesische Sprachgebiet nun nichtdeutsch oder weiterhin deutsch sei. Man einigte sich auf die Kompromisslösung, dass die niederländischen Dialekte jenseits der Grenze zwar organisch noch mit dem deutschen Dialektraum verbunden und die Dialekte in ihm verwurzelt seien: So definierte man das niederländische Sprachgebiet weiterhin als Teil der deutschen Dialektlandschaft und räumte dem friesischen Sprachgebiet in diesem eine Sonderrolle ein: „Niederdeutsches Sprachgebiet in Holland und Belgien“ wurde die Sprachgebiete in den Niederlanden und Belgien genannt und dieses „niederdeutsche Gebiet“ schloss Friesisch weitestgehend mit ein.

Hatte das friesischsprachige Gebiet in dem so definierten Dialektgebiet eine Sonderrolle erhalten, so war sich die beiden vergleichenden Sprachwissenschaften in Bezug auf das Niederrheingebiet uneins: Für die Nederlandistik war dieses eine sprachverwandte Landschaft, in der lange Zeit (zum Teil noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts) das Niederländische die Rolle einer wichtigen Kultursprache innehatte, die aber unter deutscher Hochsprache stand. Für die Germanistik war es grundsätzlich ein niederländischsprachiger Raum mit deutscher Schriftsprache. In beiden Sprachwissenschaften wurde dieses Gebiet nur bedingt in ihnen abgehandelt, da man sich über die „Fachzugehörigkeit“ nicht einig war.

Germanistik und Nederlandistik standen nun vor dem Dilemma, dass das Glottynm Niederländisch erst recht spät (1815) als offizielle Sprachbezeichnung eingeführt wurde. Zuvor war es Jahrhunderte lang duytsch „deutsch“ oder nederduitsch „niederdeutsch“ benannt worden. In der frühen Sprachwissenschaft ging man davon aus, dass sich Niederländisch durch unmittelbare Sprachtrennung vom niederdeutschen Sprachstamm des Deutschen zur eigenständigen Kultursprache weiterentwickelt habe. Letzterer habe sich durch die Übernahme der neuhochdeutschen Kanzlei- und Kirchensprache redialektisiert. Erschwerend kam hinzu, dass niederländische wie deutsche Dialekte zueinander im engen westgermanischen Dialektkontinuum befanden: Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert war es am Niederrhein und in Niederländisch-Limburg schlicht unmöglich, zwischen niederländische und deutsche Dialekte zu unterscheiden, wenn man die gesprochenen Volkssprachen heranzog. Die offizielle Zweisprachigkeit am Niederrhein endete erst zwischen 1815 und 1860, in Niederländisch-Limburg gar erst 1937 im Zuge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Zuvor war dort Deutsch in grenznahen Orten noch die Kirchensprache der niederländischen Lutheraner gewesen.

Lösungsansätze[]

Es war in der Vergangenheit stets Bestreben der Deutschen, Sprach- und Staatsgebiet immer in Einklang zu bringen. 1770 entstand mit der Deutschen Bewegung eine frühe Nationalbewegung, die dazu drang, dass das deutsche Sprachgebiet sich als Kulturgemeinschaft, als Deutsche Kulturnation entwickeln sollte. Diese von der damaligen deutschsprachigen Bildungselite getragene Sammlungsbewegung sah sich als Teil der Aufklärung, und so nimmt es nicht wunder, dass die Entwicklung der gemeindeutschen Kultursprache gerade in diese Zeit fällt.

1780 wurde vonseiten Österreichs und der Schweiz die oberdeutschen Schreibsprachen (Gemeines Deutsch) aufgegeben und auch sie übernahmen die von Luther (1483–1546) entwickelte Schriftsprache, die zunächst im deutschen Sprachraum nur Schreib- und Lesesprache der Ämter und Verwaltung sowie Standessprachen höherer Stände darstellte. Das einfache Volk sprach seit je her nur autochthone Dialekte, die sie nun als deutsch empfanden.

Im frühen 19. Jahrhundert (1810) entstand eine Deutschnationale Bewegung in Deutschland, die ab 1813 zwei Zwecke verfolgte:

  1. Beseitigung der französischen Fremdherrschaft in Deutschland und
  2. Schaffung eines modernen Nationalstaates.

Ebenfalls ins frühe 19. Jahrhundert fällt die Etablierung der vergleichenden Sprachwissenschaft in Deutschland, der Germanistik, in der die frühe Nederlandistik eine germanistische Nebenwissenschaft darstellte, empfand man zu jener Zeit noch Niederländisch als einen verselbstständigten Sprachzweig des Deutschen.

So wurden niederländische Dialekte wie Flämisch, Brabantisch oder Limburgisch ab 1830/39 allgemein unter Niederdeutsches Sprachgebiet in Holland und Belgien[11] summiert, obgleich die Kultursprachen Niederländisch und Deutsch trotz gemeinsamer westgermanischer Abkunft schon längst nicht mehr als linguistische Einheit, sondern vielmehr als Schwesternsprachen verstanden wurden, welche bis 1648 (Westfälischer Friede) in einem engen Schreibsprachen- und Dialektkontinuum standen, welche sich gegenseitig beeinflusst hatten.

Stellten Niederländisch und Niedersächsisch im damaligen germanistischen Sinn zwei Sprachzweige eines gemeinsam als „Niederdeutsch“ definierten Sprachraumes, waren sich Germanistik und Niederlandistik bezüglich Friesisch lange Zeit uneins: War es weiterhin eine eigenständige germanische Sprache oder fiel es bereits unter dem Begriff deutsche Dialekte?

Die Sprachkartografie ging schließlich einen Kompromiss ein: Sie bezog Friesisch in die deutsche und niederländische Dialektologie mit ein, hob jedoch dessen sprachliche Sonderrolle innerhalb des deutsch-niederländischen Sprachgebietes durch eine gesonderte Farbe hervor.

Während es alldeutschen Zielen entsprach, das gesamte deutsche Sprach- und Kulturgebiet, also nicht nur das deutsche und niederländische Sprachgebiet, sondern auch jene Sprachgebiete, die man als kulturell deutsch beeinflusst ansah (das heutige Tschechien oder Slowenien) in einen gemeinsamen Staat (Alldeutschland) föderal zu vereinen und die deutschen Westgrenzen auf jene Linien auszudehnen, wie sie bis 1618 bestanden, war es erklärtes Ziel der Aldietschen Bewegung, die heutigen Beneluxstaaten mit dem Französischen Westhoek und dem übrigen Niederdeutschland zu verschmelzen.

Allgemeine Definitionsmöglichkeiten[]

Hauptartikel: Deutscher Kulturkreis

Wie oben stehend ausgeführt, ist es heute obsolet, Deutschland schlicht mit dem von deutscher Sprache und Kultur geprägten Gebiet (deutsches Sprach- und Kulturgebiet) gleichzusetzen und glauben zu können, dass sich dessen sprachlichen und politischen Grenzen fest umreißen ließen.

Das erste staatsähnliche Großraumkonstrukt, welches sich offiziell Deutschland nannte, war nach heutiger völker- und staatsrechtlicher Hinsicht kein Staat, wie er heute definiert wird: Das 962 begründete und 1806 durch Thronvakanz aufgelöste Römisch-Deutsche Reich stellte einen Staatenverbund dar, dessen einigende Klammer zunächst im Lehnswesen seines Kaisers (Personenverbandsstaat) als höchster weltlicher Repräsentant des Reiches sowie im Römischen Christentum mit dem Papst an der Spitze, der als höchste religiöse Instanz galt.

Im 15. Jahrhundert war es üblich geworden, alle Reichsländer nördlich der Alpen als Deutschland oder als „deutsches Reich“ zu bezeichnen. Das Römisch-Deutsche Reich beschränkte sich seit dem nur noch auf das Königreich Germanien mit seinen Unterkönigreichen, Herzogtümern und Grafschaften. Die Bevölkerungsgruppe des Gesamtreiches, die sich Deutscher nannte, waren zu alleinigen Reichsträgern geworden und hatten de facto die staatliche Selbstständigkeit Burgunds und Italiens anerkannt.

1815 entstand eine deutsche Konföderation, die für sich in Anspruch nahm, mit Deutschland identisch zu sein und deren Grenzen sich an den jenen des Römisch-Deutschen Reiches orientierten, wie diese um 1792 bestanden. Dieser „völkerrechtliche Verein“ deutscher Länder war der Deutsche Bund, der den Großteil des ehemaligen Reichsgebietes politisch zusammenschloss. Die Länder des ehemaligen Burgundischen Reichskreises waren im Königreich der Vereinigten Niederlanden politisch organisiert und dessen König gehörte als Großherzog von Luxemburg zu den deutschen Bundesfürsten. Ebenso der König von England, der in Personalunion König von Hannover war.

1871 erschien mit dem Deutschen Reich erstmals ein Nationalstaat der Deutschen in der Geschichte, der etwa 80 % des deutschen Sprachgebietes politisch verfasst hatte. Diesen Staat anerkannte das Ausland auch völkerrechtlich als Deutschland, sodass sich der geografische Name auf den Staat übertrug.

1876–1880 erschien von Deutsch-Österreich ausgehend die Völkische Bewegung, die rasch auch auf das Wilhelminische Kaiserreich übergriff. Die Völkischen unterschieden zum einen in Reichsdeutschland (dem Deutschen Reich) und in Volksdeutschland (dem deutschen Sprach- und Kulturraum). Beides sei, so ihre damaligen Forderung und politisches Ziel in Einklang zu bringen: „Ein Volk – ein Staat – eine Sprache!“, war die damals sehr populäre Parole; ein Narrativ, dass sich die Völkischen von der italienischen Panbewegung entliehen hatte, die als eine der ersten ethnisch definierten Sammlungsbewegungen auf diese Formel geeinigt hatte, um so den italienischen Irredentismus (die nationale Frage der Italiener) zu lösen. So stellte auch hier die Sprachgemeinschaft der Kultursprache Deutsch in diesem Kontext ein ethnisches Volk dar, das gemeinsam in einem Nationalstaat leben müsse.

In den 1920er- und 1930-er Jahren differenzierten auch reichsdeutsche Lexika und Fachliteraturen zwischen Deutschland in einem weiteren und in einem engeren Sinn:

Deutschland, 1.) im weitesten Sinn das deutsche Sprachgebiet in Mitteleuropa einschließlich der Sudetendeutschen, Deutschschweizer und Deutschösterreicher; 2.) im engeren Sinn soviel wie Deutsches Reich. —   Meyers Lexikon, 1924, zitiert nach Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 40.

Deutschland, das Land der Deutschen, das den Bereich der deutschen Sprache, das zusammenhängende Siedlungsgebiet der Deutschen in Mitteleuropa umfaßt. Deutschland ist also ein volklicher Begriff, der […] eine Sprach- und Kulturgemeinschaft ausdrückt, und zu unterscheiden von dem Begriff des Deutschen Reiches, dem politisch umgrenzten Staat in seinem jeweiligen Umfang. —   Der Große Brockhaus, 1929, zitiert nach Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 40–41.

Deutschland ist das Land, dem das deutsche Volk durch sein Volkstum, seine Arbeit und Kultur das deutsche Antlitz gegeben hat. […] Man darf den Begriff Deutschland nicht mit dem Begriff Deutsches Reich gleichsetzen. Deutschland ist ein landschaftskundlicher, Deutsches Reich ein staatsrechtlicher Begriff.
Deutschland ist größer als das Reich. Es umfasst den gesamten deutschen Volks- und Kulturboden. Es ist gekennzeichnet durch die deutsche Kulturlandschaft, die unser Volk im Laufe eines Jahrtausends geschaffen hat und die vom übrigen Europa scharf abgegrenzt und unterschieden ist. Diese Landschaft – der deutsche Kulturboden – erstreckt sich über das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet hinaus auf den Wohnraum anderer Völker.
—   Schumacher, Rupert von: Deutschlandfibel. Volk, Raum und Reich, 1935, zitiert nach Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 41.

1945–1990 beschrieb Deutschland vor allem das Territorium der zwei deutschen Staaten (Bundesrepublik, DDR), zu denen auch Groß-Berlin gerechnet wurde. Ab 1970 wurden die Deutschen Ostgebiete vonseiten der Bundesrepublik nicht mehr in mögliche Wiedervereinigungspläne mit einbezogen. Die DDR ihrerseits hatte bereits schon 1950 auf diese verzichtet.

Verfassungs- und staatsrechtliche Definition, alliierter Deutschlandbegriff[]

Wie oben stehend ausgeführt stellte Deutschland als politisches Konstrukt seit dem 19. Jahrhundert die jeweilige verfassungsrechtliche Organisationsform der Deutschen dar. Dennoch war Deutschland weiterhin ein geografischer und kein staatlicher Name. Als umgangssprachlicher und halboffizieller Eigenname erschien Deutschland erstmals in der in Wien abgeschlossenen Deutschen Bundesakte, die den Deutschen Bund etablierte, welcher die Rechtsnachfolge des ehemaligen Römisch-Deutschen Reiches antrat.

Entgegen den Volkswünschen stellte der Deutsche Bund jedoch nicht den ersehnten zentralistisch-unitarischen Nationalstaat nach französischem Vorbild, in dem die Volkssouveränität herrschte, dar, sondern dieser war als Adelsnation konzipiert. Daher gärte nicht nur bei der Bildungselite und dem aufgeklärten Bürgertum die nationale Frage der Deutschen im Untergrund weiter.

Vor der Gründung des Deutschen Reiches (1871) wurde der Begriff Deutschland immer mit der Gründung eines einheitlichen deutschen Nationalstaates verbunden, dessen Grenzen sich möglichst am Nationalstaatsprinzip orientieren sollten. Der damalige Deutschlandbegriff war großdeutsch ausgelegt, schloss also auch Deutsch-Österreich mit ein. Klassische Großdeutsche waren neben den Deutsch-Österreichern auch die Süddeutschen in Bayern, Württemberg und Baden sowie in Teilen Mitteldeutschlands, insbesondere Sachsens. Diese waren im Deutschen Krieg (1866) Militärverbündete der Habsburgermonarchie gewesen und hatten mit dieser auf der Verliererseite gestanden.

Der Norddeutsche Bund, 1866 als preußisch dominiertes Militärbündnis konzipiert und rasch in bundesstaatliche Strukturen umgewandelt, nahm den späteren deutschen Nationalstaat vorweg: Im Winter 1870/71 schlossen sich ihm während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 die süddeutschen Staaten an, sodass das Deutsche Reich de facto in seinen Grenzen von 1871 Bestand gefunden hatte. Nach der Angliederung Elsass-Lothringens als sogenanntes Reichsland (Sommer 1871) erklärte der damalige Reichskanzler Bismarck (1815 1898) den deutschen Staat als saturiert; d. h. dieser erklärte öffentlich, dass das Deutsche Reich nunmehr keinerlei Ansprüche auf weitere deutschsprachige Gebiete erhöbe. Damit war die Nationalstaatsbildung ohne Deutsch-Österreich vollendet und dieses aus der weiteren deutschen Geschichte ausgegliedert.

Das nun so entstandene Völkerrechtssubjekt Deutschland in Form des Reiches hatte nun das Manko, ein Unter- wie auch Übernationalstaat zu sein: Etwa 20 % aller Deutschsprachigen des geschlossenen Sprachgebiets lebten außerhalb der Reichsgrenzen und galten seit dem als Grenzlanddeutsche; aber Deutschland umfasste innerhalb seiner Grenzen nicht nur Deutsche, sondern auch zahlreiche „völkische Minderheiten“, die v. a. aus Polen, Dänen, Wallonen und Franzosen gebildet wurden. Diese Minderheiten wurden ab 1880 von den Völkischen als „Fremdvölkischetituliert und bis zu diesem Jahr hatte sich der Begriff Deutschland endgültig auf den deutschen Nationalstaat eingeschränkt.

Die juristisch nicht korrekte Gleichsetzung, die Identifikation Deutschlands mit dem Deutschen Reich, war einer der Gründe, dass nach dem verlorenen I. Weltkrieg (1914–1918) von der Triple Entente friedensvertraglich festgelegt wurde, dass „Deutschland“ als Staat (sig!) die Alleinschuld am Krieg trug; das völkerrechtlich bedenkliche Problem war jedoch, dass es bis 1949 keinen deutschen Staat namens „Deutschland“[4] existierte: Offizieller Name war 1871–1945 „Deutsches Reich“.[12]

1938–1945 war das deutsche Sprachgebiet fast gänzlich im sogenannten Großdeutschen Reich zusammengeschlossen: Das Deutsche Reich und Österreich sowie das Sudetenland stellten dessen Kern dar, derweil das restliche, ihm unterworfene Sprachgebiet deutschen Militär- oder Zivilverwaltungen unterworfen waren.

Die Alliierten definierten ab 1943/44 den Begriff Deutschland neu und anerkannten unter ihm nur noch den Gebiets- und Personenstand des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Das bedeutete, dass sie alle territorialen Ausdehnungen ab 1938 für nichtig ansahen.

Auch nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht (7./8. Mai 1945) erklärten sie:

Deutschland bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember
 1937 bestanden hat. —   SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII (e) – Begriffsbestimmung „Deutschland“.

Bereits im Februar 1945 hatten sie auf der Krimkonferenz nochmals bestätigt, dass sie alle Gebietserweiterungen des damaligen Großdeutschen Reiches in Form von Anschlüssen, Annexionen und Besetzung für völkerrechtswidrig und unwirksam betrachteten.

Im Juli/August 1945 fand in Potsdam bei Berlin eine alliierte Konferenz statt, dessen Protokoll besagte, dass das zwischen ihnen dreigeteilte Deutschland zum Verwaltungszwecken in verschiedene Besatzungszonen aufgegliedert werde. Die Westmächte anerkannten zudem den von der Sowjetunion geschaffenen Fakt, dass die Oder-Neiße-Gebiete (provisorisch) einer polnischen Sonderverwaltung und dass Nordostpreußen mit seiner alten Hauptstadt Königsberg einer sowjetischen Militärverwaltung unterstellt werden würden; aus diesem Grund seien sie nicht weiter als Teil der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland zu betrachten.

Abschließende Grenzregulierungen sollten aber durch einen Friedensvertrag zwischen ihnen und einer gesamtdeutschen Regierung geschaffen werden. Daher stellte die von der Sowjetunion geschaffene Oder-Neiße-Linie auch keine Staatsgrenze, sondern lediglich eine Demarkationslinie dar.

Die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen bewirkte, dass das Deutsche Reich den II. Weltkrieg als handlungsunfähiges Völkerrechtssubjekt überdauert hatte.[13]

Siehe auch[]

Fußnoten[]

  1. Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 11.
  2. Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 35.
  3. Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 33.
  4. 4,0 4,1 Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 19.
  5. wikisource.de: Goldene Bulle (Frankfurter Übersetzung), abgerufen am 7. April 2023.
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 Mirow, Jürgen: Geschichte des Deutschen Volkes, S. 18.
  7. Mirow, Jürgen: Geschichte des Deutschen Volkes, S. 19.
  8. 8,0 8,1 8,2 Mirow, Jürgen: Geschichte des Deutschen Volkes, S. 39.
  9. Demandt, Alexander: Die Grenzen in der Geschichte Deutschlands in: Deutschlands Grenzen in der Geschichte, S. 14.
  10. Mirow, Jürgen: Die Geschichte des Deutschen Volkes, S. 17.
  11. Lehn, Patrick: Deutschlandbilder: historische Schulatlanten zwischen 1871 und 1990, S. 199; Fußnote 838.
  12. Berschin, Helmut: Deutschland – ein Name im Wandel, S. 30.
  13. Mirow, Jürgen: Geschichte des Deutschen Volkes, S. 17.
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